Thema: Auffrischung
Pflanzenschutzsachkunde
Jeder Sachkundige muss sich spätestens nach drei Jahren erneut fortbilden um weiterhin Pflanzenschutzmittel anwenden, damit handeln oder dazu beraten zu dürfen. Denn das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln zu tun hat, sie anwendet, dazu berät oder im Verkauf tätig ist, regelmäßig seine Sachkunde erneuern muss.
Die Teilnahme wird nach §7 PflSchSachkV durch eine Fortbildungsbescheinigung belegt. Diese muss bei Kontrollen vorgelegt werden. Kommt der Sachkundige seiner Fortbildungsverpflichtung nicht nach, kann ihm der Sachkundenachweis entzogen werden.